Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Vertragsschluss und Gerichtsstand

(1) Vertragspartner ist die ConceptCode - Dominic Habel & Aleksander Symonowicz GbR, Ingelheim am Rhein (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine Bestätigung des Anbieters in Textform, die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch die erste Erfüllungshandlung (z. B. Bereitstellung des Kundenportals) zustande.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters.

§ 2 Leistungsgegenstand, WaaS-Modell und Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Web-as-a-Service (WaaS). Das Website-Design ist an die Dauer des aktiven Hosting- und Servicevertrags gekoppelt.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt dieses Nutzungsrecht automatisch.

(3) Dem Kunden wird die Option eingeräumt, die Website-Assets und den generierten Quellcode nach Kündigung käuflich zu erwerben (Buyout-Option). Die Buyout-Option muss vom Kunden spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung in Textform ausgeübt werden. Herausgegeben wird ausschließlich der statisch generierte HTML-/CSS-Quellcode samt den vom Kunden eingebrachten Medien als ZIP-Archiv. Die genaue Buyout-Gebühr wird gesondert vereinbart; fehlt eine solche Vereinbarung, beträgt die Gebühr pauschal 400,00 € für das genutzte WaaS-Paket. Ein Anspruch auf Herausgabe von proprietärer Backend-Software oder des serverseitigen Block-Editors besteht nicht. Die Übertragung der Nutzungsrechte sowie die Herausgabe der Website-Assets im Rahmen der Buyout-Option stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Buyout-Gebühr. Bis zur vollständigen Begleichung verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.

(4) Bei Nachweis eines laufenden Altvertrags gewährt der Anbieter eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Kündigung des Altvertrags und dem Datenexport, stellt der Kunde den Anbieter von Haftungsansprüchen in Bezug auf Fristversäumnisse oder Datenverluste beim Altprovider frei. Eine Haftung des Anbieters ist – vorbehaltlich der Regelungen in § 7 Abs. 2 – ausgeschlossen.

(5) Vom Anbieter optional bereitgestellte lokale KI-Spamschutz-Filter für Kontaktformulare speichern keine personenbezogenen Daten oder Nachrichteninhalte, sondern verarbeiten diese in Echtzeit (lediglich anonymisierte Block-Statistiken werden temporär im Kundenportal bereitgestellt).

(6) Der Anbieter nutzt zur Erstellung der Website gegebenenfalls lizenzpflichtige Drittinhalte (z. B. Stockfotos, Schriften). Diese Lizenzen sind nicht auf den Kunden übertragbar. Bei Beendigung des Vertrags oder Inanspruchnahme der Buyout-Option ist der Kunde allein dafür verantwortlich, erforderliche Nutzungslizenzen für diese Drittinhalte auf eigenen Namen neu zu erwerben, sofern er diese weiterverwenden möchte.

(7) Bei der Registrierung von Domains wird der Kunde als Inhaber (Owner-C) eingetragen; der Anbieter agiert lediglich als technischer Vermittler/Reseller. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Zuteilung, den dauerhaften Bestand der Domain oder die Freiheit von Rechten Dritter, da die Vergabe ausschließlich den Richtlinien der jeweiligen Vergabestellen unterliegt. Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde für die rechtzeitige Initiierung des Domaintransfers unter Anforderung des Auth-Codes eigenverantwortlich zuständig.

(8) Die Bereitstellung der Hosting-Ressourcen unterliegt einer Fair-Use-Richtlinie. Eine unverhältnismäßig hohe Nutzung von Bandbreite oder Speicherplatz, die die Serverinfrastruktur massiv belastet, berechtigt den Anbieter, den Kunden zur Anpassung aufzufordern. Bei Nichtbeachtung kann die Leistung nach Vorankündigung gedrosselt oder ein entsprechendes Upgrade in Rechnung gestellt werden.

(9) Abweichend von Absatz 8 ist der Anbieter bei Gefahr im Verzug (insbesondere bei DDoS-Angriffen, systemgefährdenden Lastspitzen, Malware-Infektionen oder einer akuten Gefährdung der Serverinfrastruktur) berechtigt, die bereitgestellten Dienste ohne vorherige Ankündigung oder Aufforderung ganz oder teilweise zu sperren, um die Stabilität und Sicherheit der Gesamtsysteme zu gewährleisten. Der Kunde wird über eine solche Notfallsperrung unverzüglich im Nachgang informiert.

(10) Der Anbieter behält sich vor, die zugrundeliegende Technologie, Server-Infrastruktur oder bereitgestellte Software (z. B. den Block-Editor) anzupassen, weiterzuentwickeln oder durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, sofern dadurch die vertraglich zugesicherte Kernfunktionalität für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

(11) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Dritte (insbesondere Subunternehmer, Freelancer sowie externe IT- und Infrastruktur-Provider) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(12) Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte proprietäre Software, insbesondere das Kundenportal und der serverseitige Block-Editor, sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, diese Softwarelösungen zu kopieren, zu dekompilieren, zu verändern oder durch Reverse Engineering zu analysieren.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die initiale Mindestvertragslaufzeit für das WaaS-Modell beträgt 12 Monate. Wird dem Kunden gemäß § 2 Abs. 4 eine Beitragsbefreiung gewährt, verlängert sich die initiale Mindestvertragslaufzeit um den Zeitraum der Beitragsbefreiung (z. B. bis zu 6 beitragsfreie Monate zuzüglich 12 voll bezahlte Beitragsmonate).

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Nach Beendigung des Vertrages und ungenutztem Verstreichen der Buyout-Option ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Website-Daten nach Ablauf von 30 Tagen unwiderruflich zu löschen.

(4) Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde für die rechtzeitige Sicherung seiner E-Mails und sonstigen systemfremden Daten eigenverantwortlich zuständig. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit einem manuellen Datenexport, wird dieser nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Unabhängig von der ungenutzten Buyout-Option der Website ist der Anbieter – vorbehaltlich abweichender Regelungen zur GoBD-Archivierung nach § 10 – berechtigt, sämtliche Kundendaten (einschließlich E-Mail-Postfächer) 30 Tage nach Vertragsende unwiderruflich aus den aktiven Systemen zu löschen. Die Löschung aus den Backups erfolgt automatisiert nach weiteren sieben Tagen.

(5) Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde sich gemäß § 4 Abs. 4 in Zahlungsverzug befindet oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden einzutreten droht, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird (§ 321 BGB).

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Aufrechnung

Alle in Angeboten, Verträgen und in diesen AGB genannten Preise, Pauschalen (wie z. B. die Buyout-Gebühr) und Stundensätze verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(1) Die Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden in monatlichen oder jährlichen Abrechnungsintervallen per SEPA-Lastschrift, Stripe oder bevorzugt Vorkasse.

(2) Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die anfallenden Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 5,00 €.

(3) Bei Zahlungsverzug greifen folgende Maßnahmen:
a) Tag 1 nach Verzug: Automatisierte Zahlungserinnerung per E-Mail (Zahlungsziel: 7 Tage).
b) Tag 8 nach Verzug: Erste Mahnung unter Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale für B2B-Geschäfte in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie Androhung der Leistungssperre.
c) Tag 15 nach Verzug (14 Tage im Verzug): Vorübergehende Sperrung der Website und der E-Mail-Dienste. Der Zahlungsanspruch des Anbieters für die laufende Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.

(4) Befindet sich der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate (oder bei jährlicher Zahlungsweise mit einem entsprechenden substanziellen Anteil) im Verzug, hat der Anbieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur anschließenden vollumfänglichen Datenlöschung.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) eines SEPA-Lastschrifteinzugs wird auf drei Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt.

(7) Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (per E-Mail oder über das Kundenportal) in einem strukturierten elektronischen Format gemäß den gesetzlichen Vorgaben für E-Rechnungen im B2B-Verkehr. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung ausdrücklich einverstanden.

(8) Soweit im Vertrag, in diesen AGB oder in Einzelaufträgen auf einen nach Aufwand abzurechnenden Stundensatz verwiesen wird, beträgt dieser 35,00 € netto pro Stunde (Abrechnung im 15-Minuten-Takt), sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütung vereinbart wurde.

(9) Bei Vertragsbeendigung behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Begleichung aller offenen und fälligen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor.

§ 5 Preisanpassungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, um gestiegene Kosten (z. B. für Hosting-Infrastruktur oder Lizenzen) auszugleichen. Bei Kostensenkungen sind die Preise entsprechend zu reduzieren.

(2) Preisanpassungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.

(3) Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % pro Vertragsjahr, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung in Textform ausgeübt werden.

§ 6 Verfügbarkeit und Service Level (SLA)

(1) Der Anbieter schuldet eine Erreichbarkeit der gehosteten Dienste (Websites und Kundenportal) von 99,0 % im Jahresmittel.

(2) Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel zwischen 02:00 und 05:00 Uhr (MEZ/MESZ) statt. Ausfälle in diesem Zeitfenster gelten nicht als Reduzierung der garantierten Verfügbarkeit.

(3) Ausgenommen von der garantierten Verfügbarkeit sind zudem Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder unzureichende Mitwirkung des Kunden verursacht werden.

(4) Bei akuten Sicherheitsrisiken, kritischen Systemfehlern oder zwingend erforderlichen Sicherheits-Updates ist der Anbieter berechtigt, außerplanmäßige Notfallwartungen auch außerhalb des regulären Wartungsfensters durchzuführen. Ausfälle durch Notfallwartungen gelten nicht als Verletzung der garantierten Verfügbarkeit.

(5) Supportanfragen und Störungsmeldungen werden während der regulären Servicezeiten (Montag bis Freitag, 11:00 bis 19:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz) bearbeitet. Der Anbieter nimmt die Bearbeitung kritischer Systemausfälle innerhalb von 10 Stunden und sonstiger Anfragen innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten auf (Reaktionszeit). Fest vereinbarte Wiederherstellungs- oder Entstörzeiten bestehen nicht.

(6) Sofern sich die Leistungserbringung, Entstörung oder Bereitstellung von Diensten durch unverschuldete Ausfälle, Störungen, Zugriffsbeschränkungen (Rate-Limiting) oder Sperrungen externer Schnittstellen und Infrastruktur-Dienstleister (insbesondere Domain-Reseller-APIs, E-Mail-Relay-Dienste und externe Archivierungssysteme) verzögert, verlängern sich vertragliche Leistungs- und Reaktionsfristen um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ein Verzug des Anbieters tritt in diesen Fällen nicht ein.

§ 7 Haftungsausschluss für Drittanbieter und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter nutzt zur Erbringung der Dienstleistungen externe Subunternehmer (u.a. für Server-Infrastruktur, Mail-Relay, Backups, Archivierung und Domain-Registrierungen). Die Haftung des Anbieters für Erfüllungsgehilfen ist auf den Umfang gemäß § 7 Abs. 2 begrenzt; für die technische Verfügbarkeit gelten die Ausnahmen in § 6 Abs. 6.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist die Haftung bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf die Höhe der vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Netto-Vergütung begrenzt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, flächendeckende Infrastruktur- oder Netzwerkausfälle) zurückzuführen ist. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit.

(4) Der Anbieter stellt optional einen lokalen, KI-gestützten Spamschutz für Kontaktformulare bereit, der Anfragen in Echtzeit verarbeitet. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, entgangene Gewinne oder verpasste Aufträge, die durch eine fehlerhafte Einstufung und Blockierung legitimer Kontaktanfragen (False Positives) durch die KI entstehen, ist – vorbehaltlich der Regelungen in § 7 Abs. 2 – ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße und im Wesentlichen fehlerfreie Bereitstellung der Dienste.

(2) Der Kunde hat aufgetretene Mängel unverzüglich unter Angabe einer nachvollziehbaren Beschreibung in Textform zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Überarbeitung.

(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler oder Layoutstörungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde Eingriffe vornimmt oder den bereitgestellten Block-Editor bedient, wodurch das generierte HTML/CSS-Layout beschädigt wird.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (SEO), das Erreichen definierter Leistungs- oder Ladezeit-Metriken, die Generierung von Anfragen (Leads) oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg der bereitgestellten Website.

(6) Soweit Website-Designs oder sonstige Assets unter Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) generiert werden, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass diese vollumfänglich frei von verborgenen Urheber- oder Markenrechten Dritter sind. Der Kunde ist verpflichtet, die finalen Ergebnisse vor Abnahme und Veröffentlichung in eigener Verantwortung auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Eine Haftung des Anbieters für derartige Rechtsmängel wird – vorbehaltlich der Regelungen in § 7 Abs. 2 – ausgeschlossen.

(7) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Datensicherung, IT-Sicherheit und Backups

(1) Der Anbieter führt tägliche, automatisierte Backups durch, welche vor der externen Übertragung verschlüsselt und für maximal sieben Tage aufbewahrt werden.

(2) Der Anbieter sichert den Systembetrieb durch den Einsatz angemessener technisch-organisatorischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

(3) Der Kunde bleibt eigenverantwortlich für die zusätzliche Sicherung seiner kritischen Geschäftsdaten verpflichtet.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten für das Kundenportal und den Block-Editor vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust der Zugangsdaten oder dem Verdacht einer unbefugten Nutzung ist der Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren.

(5) Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden und Kosten (insbesondere Traffic-Überschreitungen oder Sperrungen durch Drittanbieter-APIs), die durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Kompromittierung seiner Zugangsdaten entstehen. Werden E-Mail-Postfächer oder Systemzugänge durch unbefugte Dritte missbraucht (z. B. für Spam-Kampagnen), ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung der betroffenen Dienste berechtigt.

§ 10 E-Mail-Hosting und GoBD-konforme E-Mail-Archivierung

(1) Der E-Mail-Versand erfolgt über externe Relays zur Sicherstellung der Zustellbarkeit.

(2) Sofern der Kunde die optionale GoBD-konforme E-Mail-Archivierung bucht, ist er allein dafür verantwortlich, private E-Mails als solche zu markieren oder die Nutzung der E-Mail-Postfächer für private Zwecke in seinem Unternehmen wirksam zu untersagen, um datenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden. Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Vertragsende einen Datenexport seines Archivs durchzuführen oder – sofern technisch möglich – eine kostenpflichtige Übergabe/Direktübernahme des Mandanten beim Archivierungs-Provider in Auftrag zu geben.

(3) Der Versand von Massenmailings, Newslettern oder unaufgeforderter Werbung (Spam) über die vom Anbieter bereitgestellte E-Mail-Infrastruktur ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung oder bei akuter Gefährdung der Server- und IP-Reputation ist der Anbieter berechtigt, den E-Mail-Dienst unverzüglich zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Rechtstexte, Auftragsverarbeitung (AVV) und Pflichten des Kunden

(1) Vom Anbieter bereitgestellte Muster für das Impressum oder den Datenschutz dienen ausschließlich als unverbindliche Vorlagen. Der Anbieter führt keine Rechtsberatung durch; die rechtliche Prüfung obliegt allein dem Kunden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme der Datenverarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter abzuschließen. Der Anbieter ist berechtigt, datenschutzrelevante Dienste (z. B. das Hosting von Kontaktformularen) solange zurückzubehalten oder zu deaktivieren, bis der unterzeichnete AV-Vertrag vorliegt.

(3) Der Kunde garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er die dafür erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.

(4) Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung (insbesondere Bereitstellung von Texten, Bildern und Zugängen) verpflichtet. Verzögert sich die Bereitstellung oder Fertigstellung der Website durch fehlende Mitwirkung des Kunden, beginnt die Zahlungspflicht für Hosting und Service spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss.

(5) Verzögert sich die Projektumsetzung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden um mehr als vier Wochen ab Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, den durch die spätere Wiederaufnahme entstehenden Reorganisations- und Einarbeitungsaufwand nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, extremistischen, diskriminierenden oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Markenrechte) verletzenden Inhalte auf der Website bereitzustellen. Der Anbieter ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, die Website sofort und ohne Vorankündigung zu sperren sowie das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

(7) Der Kunde räumt dem Anbieter an den zur Verfügung gestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Marken, Logos) das einfache, übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, diese Inhalte für die Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.

(8) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Marken, Logos) gegen den Anbieter geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der erforderlichen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, einschließlich aller Anwalts- und Gerichtskosten. Die Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 12 Zusatzleistungen (Individualsoftware, Medien, Marketing) & Abnahme

(1) Für Zusatzleistungen wie individuelle Softwareentwicklung, Video-/Fotografie, Social-Media-Marketing und Google Business Profile gelten gesonderte Mitwirkungspflichten des Kunden. Abweichend von den Regelungen des WaaS-Hostings erhält der Kunde an gesondert vergüteten Zusatzleistungen (wie Foto-/Videomaterial, Individualsoftware, Marketingkonzepte) mit der vollständigen Bezahlung dieser Einzelleistungen ein zeitlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht, das auch nach Beendigung des WaaS-Vertrages fortbesteht.

(2) Nach Bereitstellung des initialen Website-Designs hat der Kunde dieses innerhalb von 14 Tagen in Textform abzunehmen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde die Website rügelos produktiv nutzt oder innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform meldet.

(3) Im Rahmen der initialen Erstellung sind maximal zwei kostenfreie Korrekturschleifen für Anpassungen des Designs und der Inhalte inkludiert. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand abgerechnet.

(4) Für die Entwicklung von individueller Software, Online-Buchungssystemen und vergleichbaren Zusatzleistungen gilt eine gesonderte 14-tägige Testphase ab Übergabe. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen, funktionsverhindernden Mängel in Textform meldet oder die Software produktiv einsetzt.

(5) Soweit der Anbieter Leistungen im Bereich Social-Media-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Konzeptentwicklung oder die Erstellung und Verwaltung von Google Business Profilen erbringt, handelt es sich rechtlich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Maßnahmen, übernimmt jedoch keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, wie etwa definierte Umsatzsteigerungen, Follower-Zahlen oder konkrete Platzierungen in Suchmaschinen.

(6) Für die Erstellung von Foto- und Videoproduktionen sowie Social-Media- und Marketingkonzepten gilt eine Abnahmefrist von 14 Tagen ab Übergabe bzw. Präsentation. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform meldet oder die Ergebnisse produktiv nutzt. Bei kurzfristigen Terminabsagen durch den Kunden (weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn) ist der Anbieter berechtigt, ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Das Risiko für wetterbedingte Verschiebungen bei Außenaufnahmen trägt der Kunde. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Produktionsbeginn die erforderlichen Einwilligungen nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) und der DSGVO für alle abgebildeten Personen (z. B. eigene Mitarbeiter) einzuholen.

(7) Soweit im Rahmen von Marketing-Dienstleistungen (z. B. Social-Media-Marketing, Google Business Profile) Werbebudgets (Ad-Spend) anfallen, sind diese Kosten nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten. Der Kunde hat die entsprechenden Werbeausgaben direkt mit dem jeweiligen Plattformbetreiber abzurechnen.

§ 13 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen, Zugangsdaten, Passwörter sowie Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

§ 14 Referenznennung und Eigenwerbung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auf seiner eigenen Website und in sozialen Netzwerken als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu präsentieren.

(2) Der Anbieter darf einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft (z. B. ‚Webdesign von ConceptCode‘) im Footer der Kundenwebsite platzieren und mit der eigenen Website verlinken. Der Kunde kann dieser Nutzung in Textform widersprechen.

§ 15 Änderungsvorbehalt für AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB bei rechtlichen oder technischen Erfordernissen zu ändern.

(2) Kunden werden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform benachrichtigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dies gilt entsprechend für das Schließen von unbeabsichtigten Vertragslücken.